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Fahrrad-Leasing – die clevere Mobilitätslösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fahrrad-Leasing eröffnet Unternehmen und ihren Mitarbeitern eine nachhaltige und gesundheitsfördernde Möglichkeit, Mobilität neu zu definieren. Seit dem 1. Januar 2020 haben Arbeitgeber die Chance, ihren Angestellten Dienstfahrräder und E-Bikes zur Verfügung zu stellen, deren Privatnutzung von der Lohnsteuer befreit ist. Dies bedeutet, es fällt kein Sachbezug für die private Nutzung an – ein klarer Vorteil sowohl für das Unternehmen als auch für die Belegschaft.

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Fahrrad leasen leicht gemacht!

Arbeitnehmervorteile:

  • Nutzung des Dienstrades für Arbeit, Alltag und Freizeit – bis zu 40 Prozent günstiger als ein privat gekauftes Rad.
  • Beitrag zum persönlichen Fitness-Level und zur Reduzierung von Krankheitstagen.
  • Flexibilität und Komfort, ohne auf eine Pendlerpauschale angewiesen zu sein.
  • Option zum späteren Kauf des Rades zu einem fairen Marktwert.

Arbeitgebervorteile:

  • Steigerung der Attraktivität des Unternehmens für potenzielle und bestehende Angestellte.
  • Beitrag zum Corporate Health Management und reduzierte Fehlzeiten.
  • Umfassende Unterstützung bei der Einführung und Betreuung des Leasing-Modells.
  • Vielfältige Radmodelle und Marken – für jede/n das richtige Rad.
  • Zusätzliche Services wie Vollkaskoversicherung und Mobilitätsgarantie.

Häufig gestellte Fragen:

  • Einsatz von Leasing-Rädern in Gemeinden möglich? Ja, auch für öffentlich-rechtliche Einrichtungen ist das Modell umsetzbar, allerdings ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeiten.
  • Sind Gebühren anrechenbar? Ja, Unternehmen können ihren Mitarbeitern das Fahrrad kostenfrei oder gegen eine Nutzungsgebühr bereitstellen.
  • Was passiert bei Ausscheiden des Mitarbeiters? In der Nutzungsvereinbarung festgehaltene Regelungen bestimmen den Umgang mit offenen Raten oder Übernahmeoptionen.
  • Muss es ein E-Bike sein? Nein, das JobRad-Modell gilt auch für Fahrräder ohne E-Antrieb inklusive verschiedenster Sonderformen wie Falträder oder Lastenräder
  • Wie erfolgt die Abrechnung der Vorsteuer? Der Umsatzsteuervorteil kann nicht direkt an die Angestellten weitergereicht werden.

Werden Sie Teil einer bewegten Zukunft – mit dem JobRad-Modell!

Zusammenfassung:

Arbeitgeber, die in das Fahrrad-Leasing investieren, zeigen nicht nur ein modernes, gesundheitsorientiertes und umweltfreundliches Unternehmensbild, sondern profitieren auch von einem motivierten und leistungsfähigen Team.

Gleichzeitig genießen Arbeitnehmer eine attraktive Zusatzleistung, die zum aktiven Lebensstil beiträgt und finanzielle Vorteile bietet.

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